Auf einen Blick
- Der EZB-Einlagesatz liegt seit Juni 2026 bei 2,25 Prozent und wurde zuletzt im Juli 2026 unverändert bestätigt.
- Zinserträge bleiben bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei zusammenveranlagten Paaren bis 2.000 Euro.
- Oberhalb des Freibetrags fallen 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag an, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer.
- Die Inflation lag im Juni 2026 bei 2,3 Prozent. Liegt die Rendite nach Steuern darunter, verliert das Ersparte real an Kaufkraft.
- Ohne gültigen Freistellungsauftrag behält die Bank auch auf kleine Zinsbeträge Steuern ein.
Warum der Bruttozins allein wenig aussagt
Ein beworbener Zinssatz ist zunächst nur eine Bruttoangabe. Was davon tatsächlich beim Sparer ankommt, hängt von zwei Faktoren ab: der Besteuerung der Erträge und der Kaufkraft, die die Inflation übrig lässt.
Auf Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld oder Sparbüchern erhebt der Staat die Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen also 26,375 Prozent, gegebenenfalls kommt Kirchensteuer hinzu. Steuerfrei bleiben Erträge nur bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro pro Person und Jahr. Erst der Betrag darüber wird versteuert.
Ein Rechenbeispiel: Was von 2,25 Prozent Zinsen übrig bleibt
Angenommen, jemand legt 60.000 Euro zu 2,25 Prozent an. Das ergibt im Jahr rund 1.350 Euro an Zinsen. Vom Sparerpauschbetrag sind 1.000 Euro steuerfrei, die verbleibenden 350 Euro werden mit 26,375 Prozent belastet, das sind rund 92 Euro Steuer.
Nach Steuern verbleiben also etwa 1.258 Euro, was einer Rendite von rund 2,10 Prozent entspricht. Da die Inflation im Juni 2026 bei 2,3 Prozent lag, bleibt die reale Rendite in diesem Beispiel knapp negativ: Das Guthaben wächst nominal, verliert aber leicht an Kaufkraft.
Bis zu diesem Anlagebetrag bleiben Zinserträge bei 2,25 Prozent Verzinsung durch den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro vollständig steuerfrei.
Tagesgeld im Vergleich: beispielhafte Konditionen
Tagesgeld ist täglich verfügbar, der Zinssatz ist variabel und kann sich jederzeit ändern. Die folgende Übersicht zeigt typische Spannen am Markt. Es handelt sich um beispielhafte Größenordnungen, nicht um konkrete Angebote.
| Angebotstyp | Beispielhafter Zinssatz p.a. | Hinweis |
|---|---|---|
| Neukunden-Aktionszins (befristet) | 2,80 bis 3,30 % | meist 3 bis 6 Monate garantiert, danach variabler Basiszins |
| Unbefristetes Tagesgeld (Direktbanken) | 2,00 bis 2,50 % | variabel, jederzeit verfügbar |
| Standard-Tagesgeld (Filialbanken) | 0,25 bis 0,75 % | häufig deutlich unter den Online-Angeboten |
Beispielhafte Spannen, Stand August 2026. Keine Empfehlung, keine Vermittlung, keine Gewähr für Vollständigkeit. Konditionen ändern sich laufend.
Festgeld: feste Zinsen für eine feste Laufzeit
Beim Festgeld wird das Guthaben für eine vereinbarte Laufzeit zu einem festen Zinssatz angelegt. Der Vorteil ist Planbarkeit, der Nachteil, dass während der Laufzeit in der Regel nicht auf das Geld zugegriffen werden kann.
| Laufzeit | Beispielhafter Zinssatz p.a. | Hinweis |
|---|---|---|
| 12 Monate | 2,60 bis 3,10 % | kurze Bindung, gute Vergleichbarkeit |
| 24 Monate | 2,70 bis 3,25 % | Zinssatz über die gesamte Laufzeit fest |
| 36 Monate | 2,60 bis 3,10 % | längere Bindung, Zinsänderungen wirken sich nicht aus |
Beispielhafte Spannen, Stand August 2026. Keine Empfehlung, keine Vermittlung.
Warum der Freistellungsauftrag wichtig bleibt
Damit der Sparerpauschbetrag automatisch berücksichtigt wird, muss der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegen. Fehlt er, behält die Bank die Abgeltungssteuer auch auf kleine Zinsbeträge ein. Zu viel gezahlte Steuer lässt sich später über die Einkommensteuererklärung zurückholen, das bedeutet aber zusätzlichen Aufwand.
Wer Guthaben auf mehrere Banken verteilt, kann den Freibetrag von 1.000 Euro auf die Institute aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Pauschbetrag nicht überschreitet.
Was die Inflation von der Rendite übrig lässt
Die reale Rendite ist die Nettorendite abzüglich der Inflation. Sie zeigt, ob das Ersparte an Kaufkraft gewinnt oder verliert. Im Juni 2026 lag die Inflationsrate in Deutschland bei 2,3 Prozent. Für Juli 2026 deutete das Statistische Bundesamt einen höheren Wert an, unter anderem wegen gestiegener Energiepreise.
Für Sparer heißt das: Ein unbefristetes Tagesgeld um 2,25 Prozent liegt vor Steuern etwa auf Höhe der Inflation, nach Steuern häufig knapp darunter. Ein befristeter Aktionszins oder ein Festgeld oberhalb der Inflationsrate kann die Kaufkraft dagegen erhalten, solange der Zins über der Teuerung bleibt. Da sich sowohl Zinsen als auch Inflation ändern, lohnt ein regelmäßiger Blick auf beide Größen.
Häufige Fragen zu Sparzinsen und Steuern 2026
Quellen und weiterführende Informationen
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf öffentlichen Veröffentlichungen. Ausführliche und aktuelle Informationen finden Sie direkt bei den zuständigen Stellen.
ecb.europa.eu
ecb.europa.eu
destatis.de
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bzst.de
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